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Unsere Hausordnung: Für ein harmonisches Miteinander


ALLGEMEIN

  • Vermeiden Sie Lärm! Halten Sie die Ruhezeiten von 22:00 abends bis 7:00 Uhr morgens ein. Fernseh-,  Radio-  und Musikgeräte sind auf Zimmerlautstärke einzustellen.
  • Die Mieter verpflichten sich das Treppenhaus sauber zu halten.
  • Das Mietobjekt einschließlich der Möbel und der sonstigen in ihm befindlichen Gegenstände sind schonend zu behandeln. Der Mieter hat die ihn begleitenden und/oder besuchenden Personen zur Sorgsamkeit anzuhalten. Der Mieter haftet für schuldhafte Beschädigungen des Mietobjekts, des Mobiliars oder sonstiger Gegenstände im Mietobjekt durch ihn oder ihn begleitende Personen. Bei dennoch auftretenden Beschädigungen gilt die Preisliste in Anlage 1 des Mietvertrages.
  • Die Klingel- und Briefkastenanlage ist einheitlich gestaltet. Namensschilder erhalten Sie von uns. Schilder oder Werbung dürfen nur mit Genehmigung des Vermieters angebracht werden.


WOHNUNG

  • Die Zimmer sind unabhängig der angebotenen Reinigungsleistung sauber zu halten. Die Reinigung von übermäßig verschmutzten Räumlichkeiten wird zusätzlich berechnet. Die Bekämpfung von Ungezieferbefall, der durch übermäßig verschmutzte Räumlichkeiten zustande kommt, erfolgt auf Kosten des Mieters.
  • Die Wohnungen sind nur mit der vereinbarten Personenanzahl zu belegen. Eine Überbelegung/Untervermietung führt zur sofortigen Kündigung und Räumung der Wohnung.
  • Die Mieter haben das Licht in den Wohnungen/Kellern/Wasch- und Gemeinschaftsräumen auszuschalten, wenn sie diese verlassen.
  • Die Mieter haben zu prüfen, dass kein Wasser in der Küche und im Bad läuft, wenn diese die Wohnung verlassen.
  • Die Heizkörper sind beim Verlassen der Wohnung zurück zu drehen.
  • Die Wohnungs- und Haustüren sind geschlossen zu halten.
  • Die Wohnung ist regelmäßig auch in der kalten Jahreszeit zu lüften (Stoßlüftung). Vermeiden Sie Schimmelbildung. Halten Sie Keller- und Bodenfenster je nach Witterung geschlossen  und vermeiden Sie ein Unterkühlen der Räume.
  • Die Tierhaltung ist nur nach schriftlicher Zustimmung des Eigentümers gestattet.


HOF UND GARTEN

  • Das Abstellen von Fahrzeugen und Gegenständen im Hof ist untersagt! Der Hof ist sauber zu halten.


MÜLLENTSORGUNG

  • Der Hausmüll ist zerkleinert in die aufgestellten Tonnen zu leeren. Es ist dafür Sorge zu tragen, dass nichts auf den Treppen, dem Hauseingang und an dem Platz, an welchem die Tonnen aufgestellt sind, verschüttet wird; gegebenenfalls hat der Mieter unverzüglich für die erforderliche Reinigung zu sorgen. Asche darf nur abgekühlt in die dazu bestimmten Behälter geschüttet werden.
  • Papier muss der blauen/grünen Tonne entsorgt werden.
  • Verpackungs- u. Plastikmüll muss in der gelben Tonne entsorgt werden.
  • Essensreste, Lebensmittel, Hygieneartikel u.s.w. müssen in der schwarzen Tonne entsorgt werden.
  • Glasabfall hat zu den öffentlichen Glascontainern in der Nähe gebracht zu werden. Glasmüll darf nicht im sonstigen Müll entsorgt werden!
  • Sollten Fehlbefüllungen erfolgen, haben die Mieter die Kosten für eine erneute Leerung zu tragen. Aus gewerblicher Tätigkeit anfallendes Verpackungsmaterial oder ähnliche Abfälle dürfen nicht in die allgemeinen Hausmüllgefäße geleert werden.
KONTAKT

FRANKFURTER BETT GMBH
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D 63263 Neu-Isenburg


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